Mann mittleren Alters mit grauen Haaren und Brille sitzt in einem Großraumbüro mit Computern und Dokumenten.

Wie beantrage ich die NIE in Valencia – Alicante?

Die Region Valencia mit Alicante ist ein beliebtes Ziel für Expats, die sich in Spanien niederlassen oder dort längere Zeit verbringen möchten. Ein zentraler Schritt bei der Integration in das spanische Leben ist die Beantragung der NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero), der Ausländer-Identifikationsnummer. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt-für-Schritt wie Sie die NIE in der Region Valencia beantragen, was die NIE-Nummer ist und warum Sie diese überhaupt benötigen.

Was ist die NIE-Nummer?

Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero, deutsch: Ausländer-Identifikationsnummer) ist eine persönliche, einmalige Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien, die gleichzeitig als Steuernummer fungiert. Wichtig: Die NIE-Nummer bleibt lebenslang gültig, auch wenn Sie in eine andere Region Spaniens umziehen sollten.

Wer benötigt eine NIE-Nummer?

Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, ohne spanische Staatsbürgerschaft, eine NIE-Nummer, der:

  • Länger als 90 Tage in Spanien lebt
  • Wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen verfolgt
  • Finanzielle oder rechtliche Transaktionen durchführen möchte

Beispiele: Eröffnung eines Bankkontos, Kauf oder Verkauf von Immobilien, Vermietung von Immobilien, Abschluss von Verträgen (z. B. Mietverträge, Arbeitsverträge), Anmeldung von Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas), Steuererklärungen.

Welche Schritte lassen sich für die NIE bereits online erledigen?

Für eine Vereinfachung der NIE-Beantragung, können einige „Behördengänge“ online erfolgen. Diese sind:

NIE beantragen in Valencia: Schritt für Schritt erklärt

1. Terminvereinbarung

Um eine NIE-Nummer zu erhalten, benötigt es einen persönlichen Termin bei einer zuständigen Behörde – in Spanien ist das die Policía Nacional oder die Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde); ausserhalb Spaniens ein spanisches Konsulat oder Botschaft. Die Terminvereinbarung kann online über die Webseite der spanischen Regierung gestellt werden. Wählen Sie einfach die Provinz, beispielsweise Valencia oder Alicante, aus und folgen Sie dann den weiteren Schritten. Möglich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung für die NIE-Beantragung unter der Nummer: 060.

2. Benötigte Unterlagen um die NIE-Nummer zu erhalten

Bringen Sie die folgenden Dokumente zu Ihrem Termin mit:

  • Ausgefülltes Antragsformular (EX-15) in zweifacher Ausfertigung. Folgend der Link zum Antragsformular EX-15. Falls Sie der spanischen Sprache nicht mächtig sind, gibt es folgend ein Muster-Formular auf deutsch einzusehen: Muster-Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie).
  • Nachweis des Beantragungsgrundes (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Kaufvertrag für eine Immobilie, Mietvertrag).
  • Nachweis der Gebührenzahlung: Auf der offiziellen Website der spanischen Polizei können Sie das Formular „Modelo 790 Código 012“ online ausfüllen, herunterladen und ausdrucken. Anschließend müssen Sie die Gebühr (Tasa Modelo 790, ca. 10 Euro) bei einer Bank bezahlen, bevor Sie zu Ihrem NIE-Termin gehen.

3. Vorsprache bei der Behörde

Besuchen Sie die für die NIE zuständige Behörden, die „Oficina de Extranjeros“ oder die „Policía Nacional“, zum vereinbarten Termin. Folgend einige Adressen (weitere Adressen und Infos können Sie bei der Online-Termin-Beantragung auf der Webseite der spanischen Regierung einsehen):

  • In Valencia: Comisaría de Policía Nacional de Valencia, Carrer de Bailèn, 9
  • In Alicante: Oficina de Extranjeria, C/ Ebanistería 4
  • In Benidorm: Comisaría de Policía Nacional, C/ Apolo XI, 36
  • In Dénia: Comisaría de Policía Nacional, C/ Castell d’Olimbroi, 5
  • In Orihuela: Comisaría de Policía Nacional de Orihuela, C/ Soleres, 6
  • In Torrevieja: Comisaría de Policía Nacional de Torrevieja, C/ Arquitecto Larramendi, 3

NIE-Nummer beantragen: Alternativen zur persönlichen Beantragung

Wenn Sie nicht persönlich zur zuständigen Behörde gehen können, um eine NIE-Nummer zu beantragen, gibt es alternative Möglichkeiten:

  1. Bevollmächtigung eines Vertreters: Sie können eine andere Person damit beauftragen, den Antrag für Sie zu stellen. Dafür benötigen Sie: Eine notariell beglaubigte Vollmacht (Poder Notarial), die den Vertreter berechtigt, die NIE in Ihrem Namen zu beschaffen. Die Vollmacht kann entweder von einem spanischen Notar ausgestellt oder von einem Notar in Ihrem Heimatland erstellt und anschließend mit einer Apostille (nach dem Haager Übereinkommen) versehen werden. Der Bevollmächtigte muss außerdem Ihre vollständigen Unterlagen einreichen.
  2. Nutzung eines spezialisierten Dienstleisters: Es gibt zahlreiche Gestorías und Anwaltskanzleien in Spanien, die sich auf die Beantragung der NIE-Nummer spezialisiert haben. Diese bieten oft Komplettpakete an, einschließlich Terminvereinbarung, Beglaubigung der Unterlagen, Einreichung des Antrags. Dies ist besonders praktisch für Personen, die im Ausland wohnen oder keine Zeit haben, den Prozess selbst durchzuführen.

Zusätzliche wichtige Infos für Residenten und Expats

  • Anmeldung im Einwohnermeldeamt (Empadronamiento): Melden Sie sich nach Ihrem Umzug in der Region Valencia im zuständigen Einwohnermeldeamt an, um eine Einwohnermeldebescheinigung – empadronamiento – zu erhalten. Dies ermöglicht Ihnen Zugang zu lokalen Dienstleistungen.
  • Unterschied NIE und Residencia: Die NIE-Nummer allein berechtigt nicht zum dauerhaften Aufenthalt in Spanien. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen benötigen EU-Bürger zusätzlich eine Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Union“ – grüne Karte) und Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis (TIE).
  • NIE und Sozialversicherungsnummer: Für eine Erwerbstätigkeit in Spanien benötigen Sie neben der NIE-Nummer auch eine Sozialversicherungsnummer.

Was gilt bei Schweizer Bürgern mit der NIE?

Schweizer Bürger, die eine Número de Identificación de Extranjero (NIE) in Spanien beantragen möchten, unterliegen denselben Verfahren wie EU-Bürger. Dies liegt an den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, die sicherstellen, dass Schweizer Bürger in vielen Bereichen (einschließlich Aufenthalts- und Arbeitsrecht) ähnliche Rechte wie EU-Bürger genießen.

Fazit

Die Beantragung der NIE-Nummer ist ein essenzieller Schritt für Residenten und Expats, die in Valencia, Alicante oder irgendwo anders in Spanien leben oder arbeiten möchten. Mit der richtigen Vorbereitung und den erforderlichen Dokumenten ist der Prozess recht unkompliziert. Allerdings kann es immer wieder zu Änderungen kommen. Um sicherzustellen, dass Sie die aktuellsten Informationen haben, sollten Sie sich stets auf den offiziellen Webseiten der spanischen Behörden über die aktuellen Anforderungen und Verfahren rückversichern.

FAQ – Häufige Fragen

  • Wie lange dauert die Bearbeitung der NIE? Je nach Behörde kann die NIE am selben Tag ausgestellt werden oder wenige Tage bis zu mehreren Wochen dauern.
  • Kann ich die NIE vor der Einreise nach Spanien beantragen? Ja, über spanische Konsulate oder eine bevollmächtigte Person (mit notarieller Vollmacht).
  • Muss ich die NIE jedes Jahr erneuern? Nein, die NIE-Nummer bleibt lebenslang gültig.
  • Kann ich meine NIE-Nummer verlieren? Nein, sie bleibt bestehen. Falls Sie das Dokument verlieren, können Sie ein Duplikat beantragen.
  • Was kostet die NIE-Beantragung? Die staatliche Gebühr beträgt ca. 10 Euro, zusätzliche Kosten können für Notare oder Dienstleister anfallen.
  • Brauche ich eine spanische Adresse für die NIE? Nicht unbedingt, es reicht ein Nachweis des Aufenthaltsgrundes (z. B. Immobilienkauf- oder Mietvertrag, Arbeitsvertrag). Ausnahme: Bei Antragstellung in Spanien wird häufig eine Wohnsitz-Meldebescheinigung (Empadronamiento) verlangt.