Wer Resident in Spanien ist, hat ganz andere Möglichkeiten aber auch Verpflichtungen. Da liegt die Frage nur zu nah: Wann gilt man eigentlich als Resident? Der Residenten-Status richtet sich nach zwei wichtige Regelungen, die den Aufenthaltsstatus bestimmen: die 183-Tage-Regel für die steuerliche Ansässigkeit und die 90-Tage-Regel für die Aufenthaltsregistrierung. Diese Regeln haben unterschiedliche Zwecke und Auswirkungen.
Resident in Spanien: 90-Tage-Regel
Diese 90-Tage-Regel bezieht sich auf die administrativen Anforderungen für EU-Bürger sowie Schweizer Bürger:
- EU- und Schweizer Bürger können sich bis zu 90 Tage ohne jegliche Anmeldung in Spanien aufhalten
- Nach 90 Tagen (3 Monaten) Aufenthalt müssen EU- und Schweizer Bürger:
- Eine Aufenthaltsgenehmigung (EU-Registrierungszertifikat/“Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“) beantragen, was umgangssprachlich auch als „Residencia“ bezeichnet wird
- Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Gemeinde anmelden („empadronamiento“)
Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung:
- Eine dauerhafte Wohnadresse (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Selbstversorgung
- Umfassende Krankenversicherung (öffentlich oder privat)
Die Aufenthaltsgenehmigung für EU- und Schweizer Bürger ist bei Erstausstellung für fünf Jahre gültig und kann danach erneuert werden. Weitere Infos zur Residencia finden Sie unter: „So benatragen Sie Ihre Residencia in Spanien erfolgreich„.
Steuerresident in Spanien: Die 183-Tage-Regel
Die 183-Regel bestimmt, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig, also unbeschränkt steuerpflichtig sind:
Sie gelten als steuerlich ansässig in Spanien, wenn Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie halten sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf
- Der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt direkt oder indirekt in Spanien
- Ihr Ehepartner und minderjährige Kinder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien
Bei der 183-Tage-Regel müssen die Tage nicht zusammenhängend sein; es zählt die Gesamtzahl der Tage im Jahr. Vorübergehende Abwesenheiten werden in der Regel mitgezählt, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie in einem anderen Land steuerlich ansässig sind.
Wichtig: Selbst wenn Sie weniger als 183 Tage in Spanien verbringen, können Sie dennoch als steuerlich ansässig gelten, wenn der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen in Spanien liegt oder Ihre Familie dort lebt.
Zusammenfassung
Wenn Sie als EU- oder Schweizer Bürger länger als 90 Tage in Spanien bleiben möchten, müssen Sie sich registrieren lassen. Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen, werden Sie automatisch steuerlich ansässig und müssen Ihr weltweites Einkommen in Spanien versteuern.