Ein älteres Paar sitzt lächelnd auf einer Bank an einer sonnigen Strandpromenade.

So beantragen Sie Ihre Residencia in Spanien erfolgreich

Wer als EU-Bürger oder Schweizer länger als drei Monate in Spanien leben möchte, muss eine Residencia in Spanien beantragen. Diese sogenannte Residencia (genauer: Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) bestätigt den rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Residencia beantragen, welche Unterlagen benötigt werden und welche Vorteile sie bietet.

Quick-Fakts zur Residencia in Spanien

  • Offizielle Bezeichnung: Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión
  • Pflicht: Für Aufenthalte über 3 Monate
  • Unterschied zur NIE: Die NIE ist eine Identifikationsnummer; die Residencia eine Registrierung als offizieller Resident und Nachweis eines legalen Aufenthalts
  • Wichtige Dokumente: Ausweis, Nachweis finanzieller Mittel, Krankenversicherung, Meldebescheinigung
  • Antragstellung: Termin online buchen, Unterlagen vorbereiten, persönlich einreichen

Residencia in Spanien beantragen: Was ist die Residencia überhaupt?

Die Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“) ist ein grünes Dokument (entweder als A4-Blatt oder im Scheckkartenformat ohne Foto), das belegt, dass Sie als EU-/EFTA-Bürger oder Schweizer offiziell in Spanien wohnen.

Abgrenzung zur NIE

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist eine persönliche Identifikations- und Steuernummer für Ausländer in Spanien. Sie ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus und kann auch vor einem längeren Aufenthalt beantragt werden. Die NIE ermöglicht viele bürokratische Vorgänge wie das Eröffnen eines Bankkontos, den Abschluss eines Arbeitsvertrags oder den Kauf einer Immobilie. Sie fungiert zudem als Steuernummer (Número de Identificación Fiscal, kurz: NIF) für Ausländer. Die Residencia hingegen dokumentiert zusätzlich den rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien.

Hinweis: Die NIE wird automatisch mit der Residencia vergeben (sie steht auf dem Certificado de Registro). Eine separate NIE-Beantragung ist nur nötig, wenn Sie sie vor der Residencia benötigen.

Wer muss eine Residencia beantragen?

Pflicht nach drei Monaten

Bleiben Sie länger als drei Monate in Spanien, fordert das spanische Gesetz (Art. 7 Real Decreto 240/2007), dass Sie sich als Resident registrieren. Dies gilt für EU-Bürger, Schweizer sowie Angehörige von Norwegen, Island und Liechtenstein und ist eine gesetzliche Verpflichtung, keine Option.

Beschäftigte vs. Nicht-Erwerbstätige

Wenn Sie in Spanien angestellt sind oder selbständig arbeiten, erhalten Sie mit Ihrer NIE Zugang zur spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social). Die NIE ist jedoch nur eine Identifikationsnummer und reicht allein nicht als Aufenthaltsnachweis aus. Eine formelle Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) ist gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder nicht. Sie bestätigt Ihr rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Spanien. Wenn Sie nicht arbeiten (z. B. Rentner, Studierende), müssen Sie für die Residencia eine umfassende Krankenversicherung sowie ausreichende finanzielle Mittel vorweisen. Als Richtwert gelten mindestens 564,90 € pro Monat und Person (basierend auf dem IPREM, dem spanischen Referenzindex für öffentliche Leistungen). Weitere Infos zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel finden Sie unter dem Punkt „Welche Unterlagen braucht es für die Residencia“.

Vorteile der Residencia

  • Offizielle Registrierung: Sie werden als rechtmäßig in Spanien lebend geführt.
  • Volle Behördengänge: Für bestimmte Sozialleistungen (z. B. Gesundheitsversorgung, Familienbeihilfen) oder die Anmeldung von Kindern in Schulen wird die Residencia vorausgesetzt.
  • Einfache Nachweise: Die Residencia dient als Hauptnachweis des Lebensmittelpunkts und vereinfacht bürokratische Prozesse. Die NIE dagegen, reicht für manche Verwaltungsakte nicht aus.
  • Steuerliche Ansässigkeit: Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt, gilt in der Regel als dort steuerpflichtig. Mit der Residencia können Sie dies leichter belegen, aber sie ist deshalb noch kein automatischer Nachweis.

Nachteile der Residencia

Die Residencia in Spanien, obwohl rechtlich verpflichtend für Aufenthalte über drei Monate, kann unter bestimmten Umständen zu unerwarteten steuerlichen Konsequenzen führen. Während sie primär den legalen Aufenthaltsstatus dokumentiert, interpretieren spanische Behörden sie oft als starkes Indiz für den Lebensmittelpunkt einer Person. Dies kann zur Annahme der steuerlichen Ansässigkeit führen, selbst wenn die klassische 183-Tage-Regel nicht erfüllt ist. Die Hauptproblematik liegt in der möglichen Auslösung der unbeschränkten Steuerpflicht. Als steuerlich Ansässiger in Spanien müsste man sein gesamtes Welteinkommen dort versteuern, einschließlich ausländischer Einkünfte wie Mieteinnahmen, Renten oder Kapitalerträge.

Welche Unterlagen braucht es für die Residencia?

Für die Beantragung der Residencia in Spanien bedarf es zahlreicher Dokumente:

  1. Gültiger Ausweis: Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie).
  2. Nachweis ausreichender finanzielle Mittel: Je nach persönlicher Situation: Arbeits- oder Mietvertrag, Rentenbescheid, Nachweis über Selbstständigkeit oder Kapital, das Ihren Lebensunterhalt deckt. Gemäß Art. 7, Abs. 7 des Real Decreto 240/2007 und Art. 3, Abs. 2 der Orden PRE/1490/2012 wird dabei kein fester Betrag festgelegt, sondern die individuelle und familiäre Situation des Antragstellers berücksichtigt. Die Mittel müssen jedoch mindestens die Grenze erreichen, ab der spanische Staatsbürger Anspruch auf Sozialhilfe haben, oder den Betrag der beitragsunabhängigen Mindestrente übersteigen. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Antragsteller während seines Aufenthalts in Spanien nicht zu einer finanziellen Belastung für das Sozialsystem wird. Die Mindestgrenze für ausreichende finanzielle Mittel in Spanien im Jahr 2025 richtet sich nach folgenden Beträgen:
    • Beitragsunabhängige Rente:
      Mindestens 564,60 € pro Monat (oder 7.905,80 € pro Jahr). Dieser Betrag gilt als Orientierungshilfe für Alleinstehende. Bei Haushalten mit mehreren Personen (z. B. Ehepartner, Kinder) erhöhen sich die Anforderungen.
    • Mindestrente der Sozialversicherung:
      Maximal 874,40 € pro Monat (oder 12.241,60 € pro Jahr). Dies ist die Höchstgrenze, die Behörden verlangen dürfen.
  3. Krankenversicherung: Angestellte oder Selbstständige sind automatisch im spanischen Sozialversicherungssystem versichert. Ohne Job benötigen Sie eine private Vollversicherung – die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) reicht nur für vorübergehende Aufenthalte und ist für die Residencia unzureichend. EU-Rentner haben zwei Optionen: falls sie in ihrem Heimatland (z. B. Deutschland) gesetzlich rentenversichert sind, können mit der S1-Bescheinigung ihrer Krankenkasse Zugang zum spanischen Gesundheitssystem erhalten. Ohne S1-Bescheinigung ist eine private Krankenversicherung verpflichtend.
  4. Bescheinigung der Einwohnermeldebescheinigung (Empadronamiento): Diese bestätigt, dass Sie in einer spanischen Gemeinde gemeldet sind.
  5. Ausgefülltes Antragsformular (EX-18): In zweifacher Ausfertigung. Erhältlich online auf der Webseite der National-Polizei. Oder persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde („Oficina de Extranjería“) oder der Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“) Ihres Wohnsitzes in Spanien.
  6. Gebühr (Modelo 790 Código 012): Das Formular 790 zur Zahlung der Verwaltungsgebühr kann online ausgefüllt werden. Die Zahlung selbst, aktuell 12 Euro (Stand: 2025) erfolgt bei einer Bank oder in einigen Fällen an Geldautomaten. Bitte Zahlungsbeleg zum Termin mitnehmen.

Schritte zur Beantragung der Residencia

Schritt 1: Terminvereinbarung (Cita Previa)

Termine müssen online über die Website der spanischen Regierung gebucht werden. Nutzen Sie das elektronische Portal der spanischen Staatsverwaltung (direkter Link). Sie kommen zu dieser Webseite alternativ auch wie folgt: SEDE – Administraciones Públicas – „procedimientos“ – „Extranjería“ – „Cita Previa de Extranjería“. Auf der Seite „Cita previa de extranjería“ dann ganz nach unten scrollen und „Acceder al procedimiento“ anklicken. Wählen Sie dann anschließend die entsprechende Provinz aus (siehe Screenshot-Bild), wie Valencia oder Alicante. Folgen Sie weiteren Anweisungen.

Webseite für Terminvereinbarungen bei der Ausländerbehörde in Spanien. Auswahl einer Provinz erforderlich.
Screenshot der offiziellen Verwaltungsseite.

Auf der Webseite (siehe Screenshot-Bild) wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Personen, die eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen oder sich zu Studienzwecken in Spanien aufhalten und über ein digitales Zertifikat verfügen, die Plattform MERCURIO für die Verlängerung ihrer Genehmigung nutzen können.

Schritt 2: Unterlagen

  • Alle geforderten Dokumente in Original & Kopie.
  • Ggf. Passbilder (je nach Behörde erforderlich)

Schritt 3: Behördengang

  • Persönliche Vorlage aller Unterlagen
  • Nach erfolgreicher Prüfung: Ausstellung der Residencia vor Ort

Was gilt bei der Residencia für Schweizer Bürger?

Dank des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU haben Schweizer grundsätzlich ähnliche Rechte und Pflichten wie EU-Bürger, wenn sie eine Residencia in Spanien beantragen. Die Formalitäten (Nachweis finanzieller Mittel, Krankenversicherung, Meldebescheinigung) sind weitgehend identisch. Dennoch kann es leichte Abweichungen geben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder einem spezialisierten Berater.

Dauerhaft leben in Spanien: Residencia temporal und Residencia permanente

  • Residencia temporal: Gilt für Aufenthalte bis 5 Jahre. Bei Erstantrag wird in der Regel eine befristete Residencia ausgestellt.
  • Residencia permanente: Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Spanien kann eine unbefristete Residencia beantragt werden. Die Residencia permanente-Bescheinigung enthält dieselben Daten wie die Residencia temporal (Name, NIE, Adresse) mit dem Zusatz „residente comunitario con carácter permanente“.

Fazit

Die Residencia ist für jeden verpflichtend, der sich mehr als drei Monate in Spanien aufhält. Sie belegt den legalen Wohnsitz, erleichtert Behördengänge und ist oft Voraussetzung für den Zugang zu Sozialleistungen. Zusammen mit der NIE-Nummer schafft sie die grundlegenden administrativen Voraussetzungen für Leben und Arbeit in Spanien. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Residencia auch steuerliche Implikationen haben kann, insbesondere hinsichtlich einer möglichen unbeschränkten Steuerpflicht. Daher sollten die persönlichen Umstände und die Verlegung des Lebensmittelpunkts sorgfältig geprüft werden, idealerweise unter Einbeziehung fachkundiger Beratung.