Eine NRUA Registrierung ist ab dem 1. Juli 2025 für alle Eigentümer in Spanien verpflichtend, die ihre Ferienunterkunft online vermieten wollen. Die neue nationale Vorschrift ergänzt die bereits bestehenden Regelungen für Ferienvermietungen auf regionaler Ebene, wie etwa in der Region Valencia. Wer auf Plattformen wie Airbnb, Booking oder Expedia inserieren will, benötigt nun eine gültige Registrierungsnummer im neuen Registro Único de Arrendamientos (NRUA). Grundlage ist das spanische Real Decreto 1312/2024, mit dem Spanien die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1028 umsetzt, die jedes Mitgliedsland verpflichtet, ein einheitliches digitales Register für Kurzzeitvermietungen einzurichten.
Was ist die NRUA Registrierung?
Die NRUA Registrierung (Registro Único de Arrendamientos) ist ein zentrales Register für alle entgeltlichen Kurzzeitvermietungen in Spanien, die digital beworben oder über Online-Plattformen abgewickelt werden – unabhängig davon, ob sie touristisch oder aus anderen Gründen (z. B. Studium, Beruf) erfolgen. Ziel ist, mehr Transparenz und Kontrolle über die Vermietung von (Ferien-)wohnungen zu schaffen – im Sinne der Steuerbehörden, Gemeinden und Verbraucherschützer. Konkret bedeutet das:
- Steuerbehörden sollen einfacher Zugang zu Vermietungsdaten erhalten (z. B. zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung).
- Gemeinden/Regionen sollen besser nachvollziehen können, wie viele Unterkünfte in ihrer Zuständigkeit vermietet werden.
- Verbraucherschützer und öffentliche Stellen sollen für mehr Fairness und Sicherheit im Tourismus sorgen.
Registrierungspflichtig sind:
- Vermieter von Immobilien zur kurzfristigen/touristischen Nutzung in Spanien
- Bei Online-Angebot und Zahlungsabwicklung über Buchungsplattformen
- Auch bei bestehender regionaler Registrierung (z. B. VT-Nummer in Valencia)
Vermietungen offline (z. B. via Aushang, privat, über lokale Agenturen ohne Online-Buchungssystem) sind von der NRUA Registrierung nicht betroffen .
Wann und wie erfolgt die NRUA Registrierung?
Die NRUA Registrierung ist seit dem 1. Juli 2025 in Spanien verbindlich. Die Registrierung erfolgt über die zentrale Plattform der Ventanilla Única Digital, die vom Colegio de Registradores (https://sede.registradores.org) verwaltet wird.
Eine Anmeldung ist möglich per:
- Elektronisches Zertifikat (certificado digital)
- Cl@ve Permanente oder PIN
- OTP-Code (ein einmalig gültiger Code zur Identitätsbestätigung), der per SMS auf das Mobiltelefon geschickt wird – nur bei natürlichen Personen
Während des Prozesses bekommt man zunächst eine vorläufige Nummer, die sofort für Online-Plattformen genutzt werden kann.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für die NRUA Registrierung benötigen Eigentümer folgendes:
- Nachweis der regionalen Tourismusregistrierung (z. B. VT-Nummer)
- Referencia Catastral der Immobilie
- Angaben zur Art der Vermietung (komplett / Zimmer / Saison)
- Kontaktdaten des Eigentümer oder rechtlichen Vertreters
Änderungen bei Nutzung, Eigentum oder Belegung müssen zeitnah im System aktualisiert werden.
Welche Pflichten entstehen mit der NRUA Nummer?
Mit der Zuteilung einer NRUA-Nummer gehen für Vermieter und Buchungsplattformen konkrete Verpflichtungen einher. Die wichtigste Vorgabe betrifft die Pflicht zur sichtbaren Angabe der Registrierungsnummer in allen Online-Inseraten. Ohne diese Nummer darf eine Ferienunterkunft seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr auf Plattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder FeWo-direkt veröffentlicht werden.
Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die angegebene NRUA-Nummer systemseitig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie gültig und korrekt ist. Ein weiterer zentraler Punkt ist die monatliche Datenübermittlung an die spanischen Behörden. Dabei müssen die Plattformen sämtliche Vermietungsdaten bereitstellen – ein Schritt, der der staatlichen Kontrolle, Steuertransparenz und Betrugsprävention dient.
Welche Folgen drohen bei Verstoß?
- Löschung der Inserate auf Buchungsportalen
- Sanktionen richten sich nach regionalem Recht und können empfindlich ausfallen
- Sperrung des Vermietkontos auf Plattformen
- Ausschluss aus dem nationalen Register bei wiederholten Verstößen
Besonderheit für Eigentümer in der Region Valencia
In der Region Valencia (Comunidad Valenciana) benötigen Vermieter zusätzlich eine gültige VT-Registrierungsnummer, basierend auf einer Declaración Responsable sowie einem positiven städtebaulichen Bericht. Ohne diese regionale Eintragung ist keine NRUA-Nummer möglich. Ausführlicher Artikel dazu: Ferienvermietung Region Valencia: Regeln & Pflichten
Besonderheiten für Vermietungen auf dem Land
Für bestimmte ländliche Ferienunterkünfte – insbesondere sogenannte „Casas Rurales“ – gilt, laut Angaben von dem Online-Immobilienportal Idealista, eine Ausnahmeregelung: Offiziell als „Casa Rural“ anerkannte Unterkünfte, die bereits im regionalen Tourismusregister eingetragen sind (z. B. mit einer CR-Nummer in der Comunidad Valenciana), sind von der NRUA-Pflicht befreit. Diese Ausnahme wurde im Juni 2025 durch eine Vereinbarung zwischen dem spanischen Bauministerium und dem Verband für ländlichen Tourismus (ASETUR) ermöglicht. Wichtig: Ferienhäuser auf dem Land mit VT-Nummer (Vivienda Turística, also nicht als „Casa Rural“ klassifiziert) müssen wie alle anderen Objekte zusätzlich im NRUA eingetragen werden.
Fazit: Ohne Nummer keine Online-Vermietung mehr
Für alle, die in Spanien Ferienunterkünfte anbieten, ist die Kombination aus regionaler und nationaler Registrierung künftig unverzichtbar. Die NRUA-Registrierung ist seit dem 1. Juli 2025 verpflichtend, wenn die Vermietung über digitale Plattformen wie Airbnb, Booking oder FeWo-direkt erfolgt. Sie ergänzt die bereits bestehenden Regelungen auf regionaler Ebene – etwa die VT-Registrierung in der Comunidad Valenciana – und sorgt für einheitliche Standards im Sinne von Transparenz, Verbraucherschutz und Steuerkontrolle. Wer keine gültige Registrierung vornimmt, riskiert die Deaktivierung seiner Inserate, mögliche Sanktionen durch die Behörden sowie den Verlust von Mieteinnahmen.