In Spanien sind Banken gesetzlich verpflichtet, die Herkunft von Geldern zu überprüfen – ein zentraler Bestandteil der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerbetrug. Diese Prüfpflicht gilt nicht nur bei neuen Konten, sondern betrifft auch Bestandskunden, unabhängig von ihrer Nationalität. Gerade EU-Bürger, wie deutschsprachige Residenten in Spanien, sollten wissen, dass ihre Bank jederzeit einen solchen Herkunftsnachweis für ihr Vermögen anfordern kann.
Spanien: Gesetzliche Grundlagen für den Herkunftsnachweis bei der Bank
In Spanien verpflichten klare Gesetze die Banken dazu, die Herkunft von Kundengeldern zu prüfen. Daher ist die Forderung nach einem Herkunftsnachweis durch eine Bank in Spanien gesetzlich verankert und dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug. Die wichtigsten Grundlagen, warum Ihre Bank in Spanien einen Herkunftsnachweis verlangt, sind:
- Spanisches Geldwäschegesetz (Ley 10/2010): Verpflichtet Banken in Spanien zur Prüfung der Geldherkunft (als Teil des Herkunftsnachweises) bei Kontoeröffnung und während der gesamten Geschäftsbeziehung. Die Bank muss Informationen zur Herkunft der Gelder einholen.
- Wird ergänzt durch den Real Decreto 304/2014, der die Sorgfaltspflichten für den Herkunftsnachweis durch die Bank konkretisiert.
- EU-Geldwäscherichtlinien (4. und 5. Richtlinie): Diese wurden in nationales Recht (Spanien) umgesetzt und schaffen einen EU-weiten Standard für den Herkunftsnachweis bei Banken.
- Gesetz 11/2021 (Ley Antifraude) in Spanien: Verschärft die Kontrolle; Banken melden Bargeldeinzahlungen ab 3.000 Euro, was oft die Anforderung eines Herkunftsnachweises durch die Bank auslöst.
Insgesamt ist der Herkunftsnachweis bei Banken in Spanien Teil EU-weiter Regeln: Alle EU-Länder verpflichten Banken zu ähnlichen Prüfungen der Geldherkunft, um Geldwäsche einzudämmen.
Herkunftsnachweis bei der Bank in Spanien: Wer ist betroffen?
Die Pflicht zum Herkunftsnachweis gilt für alle Kunden einer Bank in Spanien, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Banken in Spanien müssen daher sicherstellen, dass auch EU-Ausländer (z.B. Deutsche, Österreicher) oder Nicht-EU-Bürger den Anforderungen für einen Herkunftsnachweis nachkommen. Für EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien bedeutet dies konkret: Ihre Bank kann bei Bedarf einen Herkunftsnachweis über Einkommen oder Vermögen anfordern, genau wie bei einheimischen Kunden. Auch Schweizer oder andere Nicht-EU-Bürger mit einem Konto bei einer Bank in Spanien unterliegen diesen Regeln – die Notwendigkeit eines Herkunftsnachweises ergibt sich aus den Gesetzen in Spanien, die für alle hier geführten Konten gelten. Unterschiede bestehen lediglich in manchen Detailregelungen des Steuerrechts.
Herkunftsnachweis: Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Banken haben einen gewissen Ermessensspielraum, wenn es darum geht, welche Dokumente als Nachweis akzeptiert werden. Typische Unterlagen sind:
- Identitätsnachweise:
- Personalausweis, Reisepass, spanische Steuernummer (NIF/NIE)
- Finanzielle Nachweise:
- Steuererklärungen (z. B. „Declaración de la Renta“)
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide
- Transaktionsbelege:
- Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Quittungen
- Dokumente zur Vermögensherkunft:
- Kaufverträge (z. B. bei Immobilien oder Fahrzeugverkäufen)
- Erbschafts- oder Schenkungsurkunden
Wann wird ein Herkunftsnachweis in Spanien angefordert?
Ein Herkunftsnachweis wird von Banken in Spanien vor allem dann abgefordert, wenn bestimmte Risikokonstellationen oder auffällige Vorgänge vorliegen. Typische Anlässe sind:
Bei Kontoeröffnung (Neukunden):
Hier stehen die Identitätsprüfung und die Erfassung der wirtschaftlichen Hintergründe im Fokus – ein zentraler Bestandteil der „Kenne deinen Kunden“-Pflicht (KYC).
Bei verdächtigen oder ungewöhnlichen Transaktionen:
Zu verdächtigen oder ungewöhnlichen Transaktionen zählen z. B.:
- Plötzliche hohe Ein- oder Auszahlungen
- Überweisungen mit ungewöhnlichem Muster oder unbekannten Empfängern
- Transaktionen in Verbindung mit Hochrisikoländern oder Kryptowährungen
Bei regelmäßigen Datenaktualisierungen:
Auch Bestandskunden müssen in gewissen Abständen Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Herkunft von Mitteln aktualisieren, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.
Bei größeren oder häufigen Bargeldeinzahlungen:
- Einmalige Bargeldeinzahlungen ab ca. 3.000 Euro (Richtwert – keine gesetzliche Meldepflicht, aber oft Auslöser interner Prüfprozesse)
- Mehrere kleinere Einzahlungen innerhalb kurzer Zeit, die zusammengenommen einen hohen Betrag ergeben (sogenanntes Smurfing)
- Ungewöhnliche Bewegungen, wie spontane hohe Barabhebungen
Bei konkreten Verdachtsmomenten:
Nach dem spanischen Geldwäschegesetz (Ley 10/2010) sind Banken verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden – unabhängig von der Höhe des Betrags.
Kein Herkunftsnachweis für die Bank in Spanien? Diese Folgen drohen
Kann ein Kunde seiner Bank in Spanien den geforderten Herkunftsnachweis nicht erbringen, drohen erhebliche Konsequenzen. Die Bank ist gesetzlich berechtigt und verpflichtet zu handeln:
- Kontobeschränkung/-sperrung: Die Bank kann das Konto vorübergehend blockieren, sollte den Kunden aber üblicherweise vorab informieren.
- Kontokündigung: Bei anhaltender Verweigerung des Herkunftsnachweises oder bei Verdacht auf illegale Gelder kann die Bank in Spanien die Geschäftsbeziehung beenden.
- Meldung an Behörden: Banken in Spanien müssen Verdachtsfälle (oft ausgelöst durch fehlende Herkunftsnachweise) an die Finanzintelligence-Einheit SEPBLAC melden. Dies kann Ermittlungen nach sich ziehen.
- Steuerliche Folgen: Das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) kann Gelder ohne Herkunftsnachweis als nicht deklariertes Einkommen einstufen. Dies führt zu Steuernachforderungen und empfindlichen Strafen (bis zu 150 Prozent des Betrags). Bei gravierenden Fällen drohen Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Streit um Herkunftsnachweis: Kundenrechte gegenüber der Bank
Sollte eine Bank aus Sicht des Kunden ungerechtfertigt sein Konto sperren oder kündigen, hat der Kunde natürlich das Recht, Beschwerde bei der Bank einzulegen und notfalls die Banco de España oder die Gerichte zu kontaktieren. Allerdings wird die Bank sich auf die Erfüllung gesetzlicher Pflichten berufen. Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde hängen dann stark vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob die Bank den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt hat.
Fazit: Besser Vorsorge treffen
In den letzten Jahren berichten immer mehr Ausländer in Spanien davon, dass ihre Bank Unterlagen zur Herkunft von Geldern angefordert hat. Das ist keine Willkür, sondern Folge verschärfter Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Oft wurde das Konto bis zur Vorlage entsprechender Nachweise vorübergehend eingefroren. Diese Erfahrungen zeigen, wie wichtig es ist, Belege und Nachweise vorsorglich aufzubewahren, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.