Nahaufnahme eines Steuerformulars mit der Aufschrift ‚MODELO 100‘ und einem schwarzen Kugelschreiber darauf.

Einkommensteuer in Spanien: Modelo 100 einfach erklärt

Wenn Sie als deutschsprachiger Resident in Spanien leben – dauerhaft oder mehrere Monate im Jahr –, werden Sie mit der spanischen Einkommensteuer konfrontiert. Die Einkommensteuererklärung erfolgt über das sogenannte Modelo 100, weshalb dieses Formular für alle Steuerresidenten in Spanien relevant ist. In diesem Artikel erfahren Sie prägnant und verständlich alles Wichtige zum Modelo 100 und der Einkommensteuer in Spanien.

Einkommensteuer Modelo 100: Wer gilt in Spanien als Steuerresident?

In Spanien gelten Sie als steuerpflichtig, wenn Sie sich jährlich mehr als 183 Tage im Land aufhalten oder den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen hier haben. Dann müssen Sie die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, kurz: IRPF) über das Modelo 100 abführen und Ihr gesamtes Welteinkommen angeben. Dazu zählen unter anderem Renten, Löhne, Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge – unabhängig davon, ob diese aus Spanien oder dem Ausland stammen.

Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Deutschland: Was bedeutet das für Ihre Einkommensteuer?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland verhindert, dass Ihr Einkommen in beiden Ländern gleichzeitig besteuert wird. Es regelt klar, welche Einkünfte in welchem Land zu versteuern sind. So müssen deutsche Renten beispielsweise grundsätzlich in Spanien angegeben und versteuert werden, während in Deutschland keine zusätzliche Steuer mehr anfällt. Beamtenpensionen sind häufig eine Ausnahme: Sie bleiben oft weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, müssen jedoch im Modelo 100 zur Berechnung des Progressionsvorbehalts in Spanien angegeben werden. Dieses Abkommen hilft Ihnen, Ihre Einkommensteuer korrekt zu deklarieren und doppelte Zahlungen zu vermeiden.

Welche Einkünfte müssen im Modelo 100 angegeben werden?

Im Modelo 100 sind sämtliche Einkünfte zu deklarieren, darunter::

  • Renten und Pensionen (ausländische und spanische)
  • Einkünfte aus Arbeit (Gehälter, Selbstständige/Autónomos)
  • Mieteinnahmen und gegebenenfalls ein fiktiver Mietwert für leerstehende Immobilien
  • Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden)
  • Veräußerungsgewinne (z. B. Immobilien- oder Wertpapierverkäufe)

Es gilt die Faustregel: Alles Einkommen, das Ihnen zufließt, müssen Sie bei der spanischen Einkommensteuererklärung (Modelo 100) angeben.

Freibeträge und Abzüge bei der Einkommensteuer in Spanien (Modelo 100)

In Spanien gibt es derzeit einen Grundfreibetrag von etwa 5.500  Euro (Stand 2025), der von Ihrem Einkommen abgezogen wird. Personen ab 65 Jahren profitieren von zusätzlichen Freibeträgen. Weitere Vergünstigungen erhalten Sie für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Auch Spenden, Beiträge zu bestimmten Rentenversicherungen und vereinzelt Aufwendungen für die erste Immobilie können Ihre Steuerlast reduzieren. Aufgrund progressiver Steuersätze werden niedrigere Einkommen geringer, höhere Einkommen stärker besteuert.

FAQ:

Wann und wie muss das Modelo 100 abgegeben werden?

Das spanische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die IRPF-Erklärung reichen Sie in der Regel zwischen April und Ende Juni des Folgejahres elektronisch über das Online-System „Renta WEB“ der Agencia Tributaria ein. Zur Registrierung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Diese Optionen erleichtern Ihnen die elektronische Identifikation und bieten besonders EU-Bürgern vereinfachte Zugangsmöglichkeiten. Wer Steuern nachzahlen muss, kann den Betrag oft in Raten begleichen.

Was passiert bei verspäteter Abgabe oder Fehlern?

Bei verspäteter Einreichung des Modelo 100 fällt ein monatlich steigender Zuschlag an. Wird Ihre versäumte Abgabe zuerst vom Finanzamt bemerkt, drohen noch höhere Strafen. Fehlerhafte Angaben können Sie mit einer ergänzenden Erklärung korrigieren. Vorsicht: Wer ausländische Einkünfte verschweigt, riskiert Nachforderungen inklusive Strafzinsen.

Welche Besonderheiten gelten beim Modelo 100 für Selbstständige (Autónomos)?

Sollten Sie in Spanien als Selbstständiger (Autónomo) arbeiten, sind Sie zur Abgabe des Modelo 100 verpflichtet und leisten vierteljährliche Vorauszahlungen (Modelo 130). Betriebsausgaben wie Büro- oder Fahrkosten können dabei gewinnmindernd wirken.

Fazit: So erfüllen Sie Ihre Steuerpflicht in Spanien

Ob Sie Ihre deutsche Rente in Spanien genießen oder hier berufstätig sind – das Modelo 100 ist entscheidend für Ihre Einkommensteuerpflicht in Spanien. Informieren Sie sich rechtzeitig über Freibeträge, Fristen und Pflichten. Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihres Modelo 100? Lassen Sie sich von einem professionellen Steuerberater (Asesor Fiscal) beraten, um Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für persönliche Steuerfragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters (Asesor Fiscal).