Blaues Auto mit deutschen Kennzeichen parkt auf einer palmengesäumten Straße bei Sonnenschein

Deutsches Kennzeichen in Spanien: Fristen & Regeln

Für viele Deutsche, die in Spanien eine Immobilie besitzen oder sich längerfristig dort aufhalten, stellt sich die Frage, wie lange sie mit ihrem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in Valencia beziehungsweise Spanien fahren dürfen. Die Dauer hängt dabei maßgeblich vom Aufenthaltsstatus ab: Ist man Resident (ansässig) oder Nicht-Resident (Tourist, Ferienhausbesitzer). Folgend ein Überblick über Fristen, Regeln und Konsequenzen.

Deutsches Kennzeichen in Spanien: Regelungen für Residenten

Für Personen, die in Spanien als Residenten gelten, ist die Rechtslage eindeutig: Sie dürfen in Spanien grundsätzlich keine Fahrzeuge mit ausländischen, das heißt deutschen Kennzeichen benutzen. Diese Regelung basiert auf Artikel 68 des „Real Decreto Legislativo 6/2015“ vom 30. Oktober 2015. Für Residenten sind spanische Nummernschilder daher Pflicht.

Mit deutschem Kennzeichen in Spanien: Regelungen für Nicht-Residenten

Für Nicht-Residenten, also Touristen oder Ferienhausbesitzer, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, gelten andere Bestimmungen beim deutschen Kennzeichen in Spanien.

Nutzungshöchstdauer für Nicht-Residenten

Gemäß der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 dürfen Nicht-Residenten ein im Heimatland zugelassenes Fahrzeug vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaat einführen und nutzen – und zwar innerhalb eines 12-Monatszeitraums für maximal sechs Monate, mit oder ohne Unterbrechung.

Kontrollen und Strafen

Die spanische Verkehrspolizei („Guardia Civil Tráfico“) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften und führt besonders in Gebieten mit hohem Ausländeranteil verstärkt Kontrollen durch. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen und in manchen eher seltenen Fällen, sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Der Prozess der Fahrzeugummeldung

Für Residenten und Nicht-Residenten, deren Fahrzeug dauerhaft in Spanien verbleiben soll, ist eine Ummeldung unumgänglich. Dieser Prozess kann mehrere Tage bis zu einigen Wochen und umfasst mehrere Schritte:

Schritte der Ummeldung des deutschen Kennzeichens in Spanien

  1. Abmeldung in Deutschland: Es ist ratsam, das Auto noch vor der Überführung nach Spanien in Deutschland abzumelden und auf ein Ausfuhrkennzeichen umzumelden. Alternativ kann die Abmeldung auch nach der Anmeldung in Spanien erfolgen, indem die Kennzeichen mit beglaubigten Kopien der alten und neuen Zulassungsbescheinigungen an die deutsche Zulassungsbehörde gesendet werden.
  2. Technische Untersuchung: Das Fahrzeug muss bei einer spanischen TÜV-Station (ITV) vorgeführt werden.
  3. Homologation: Für Fahrzeuge, die außerhalb Spaniens erworben wurden, ist eine Typenprüfung (Homologation) erforderlich. Dies kann durch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – COC) oder andere Dokumente nachgewiesen werden.
  4. Steuern und Gebühren: Verschiedene Steuern fallen an, darunter die Zulassungssteuer („Impuesto de matriculación“) und die jährliche Kfz-Steuer („Impuesto de Circulación“ oder „Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica, IVTM“) bei der örtlichen Gemeinde.
  5. Zulassung bei der Verkehrsbehörde: Mit den vorherigen Unterlagen kann bei der regionalen Verkehrsbehörde („Jefatura de Tráfico„) das endgültige Fahrzeugpapier beantragt werden.
  6. Kennzeichenbeschaffung und Versicherungsabschluss: Abschließend müssen die spanischen Kennzeichen erworben und eine spanische Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

Überlegenswert: Aufgrund der Komplexität dieses Verfahrens entscheiden sich viele für die Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister („Gestorias“) oder Anwälte, die den gesamten Prozess begleiten.

Fazit

Die Frage, wie lange man mit einem deutschen Kennzeichen in Spanien fahren darf, lässt sich klar beantworten: Für Residenten gilt ein generelles Verbot, während Nicht-Residenten ihr Fahrzeug maximal sechs Monate innerhalb eines 12-Monatszeitraums nutzen dürfen. Um auf der sicheren Seite zu sein und Strafen zu vermeiden, sollten die vorgegebenen Fristen eingehalten werden. Bei längerem Aufenthalt oder dauerhafter Auswanderung in die Region Valencia beziehunsgweise Spanien ist eine Ummeldung des Fahrzeugs unumgänglich.