Balkon eines weißen mediterranen Hauses mit schmiedeeisernem Geländer und Pflanzen, daneben eine Laterne.

Nicht-Residentensteuer Spanien: Fristen & Pflichten

Die Nicht-Residentensteuer in Spanien bezeichnet die Gesamtheit der steuerlichen Pflichten, die im Jahr für Personen ohne spanischen Wohnsitz gelten. Dazu zählen insbesondere Steuern auf Einkünfte und Vermögenswerte in Spanien, die für ausländische Immobilienbesitzer oder Einkommensbezieher relevant sind​. Wer also z. B. eine Ferienimmobilie in Spanien besitzt, Mieteinnahmen aus Spanien erzielt oder anderweitige Einkünfte dort bezieht, muss die spanische Nicht-Residentensteuer beachten.

Quick Facts: Nicht-Residentensteuer in Spanien

  • Die Nicht-Residentensteuer gilt für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien
  • Besteuert Einkünfte aus spanischen Quellen (z. B. Mieteinnahmen, Immobiliengewinne, Kapitalerträge)
  • Fristen und Steuererklärungen: Modelo 210 (Einkommensteuer), Modelo 714 (Vermögensteuer)
  • Steuerliche Unterschiede zwischen EU-/EWR-Bürgern und Nicht-EWR-Bürgern

Wer gilt als Nicht-Resident in Spanien? Definition & Kriterien

Als Nicht-Resident (steuerlich beschränkt Steuerpflichtiger) gilt, wer keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat. Nach spanischem Recht trifft dies auf Personen zu, die weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringen und keinen überwiegenden wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt dort haben​. Entscheidend ist also die 183-Tage-Regel sowie der Mittelpunkt der Lebens- und Geschäftsinteressen. Eine Person, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt z. B. in Deutschland hat und sich nur saisonal in Spanien aufhält, wird in Spanien als Nicht-Resident betrachtet. Hinweis: Sind Ehepartner und minderjährige Kinder dauerhaft in Spanien ansässig, unterstellt das Finanzamt auch die Ansässigkeit der betreffenden Person, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird​. Steuerlich gilt man jeweils für das ganze Jahr entweder als Resident oder Nicht-Resident – ein Statuswechsel im Jahresverlauf teilt das Steuerjahr nicht auf, beziehungsweise es gibt keine anteilige Aufteilung des Steuerjahres.

Welche Steuern müssen Nicht-Residenten in Spanien zahlen?

Wer in Spanien als Nicht-Resident gilt, muss dennoch bestimmte Steuern auf spanische Einkünfte und Vermögenswerte zahlen. Die wichtigsten Steuerarten sind:

Nicht-Residentensteuer: Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR)

Dies ist die spanische Einkommensteuer, die auf Einkünfte von Nicht-Residenten in Spanien erhoben wird​. Das bedeutet Sie sind betroffen, wenn Sie als Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz Einkünfte aus spanischen Quellen erzielen, ohne Ihren Hauptwohnsitz in Spanien zu haben.

Welche Einkünfte werden besteuert?

EinkommensartBesteuerung
Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien19 % (EU/EWR) / 24 % (Nicht-EWR)
Fiktive Mieteinnahmen bei Eigennutzung (auch wenn sie leer steht)19 % (EU/EWR) / 24 % (Nicht-EWR)
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) von spanischen Banken oder Unternehmen19 % Quellensteuer
Gewinne aus Immobilienverkauf19 % Kapitalertragssteuer
Bestimmte RenteneinkünfteVariabel nach Doppelbesteuerungsabkommen

Besonderheiten für DACH-Bürger

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland, Österreich und die Schweiz haben Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Diese Abkommen sollen verhindern, dass Sie Ihre Einkünfte doppelt versteuern müssen. Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen für Ihr Land.
  • Abzugsfähige Kosten (nur EU/EWR): Wenn Sie als deutscher oder österreichischer Bürger Mieteinnahmen in Spanien erzielen, können Sie bestimmte Kosten (z. B. Reparaturen, Instandhaltung) von Ihren Einnahmen abziehen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Nicht-EU/EWR-Bürger haben diese Möglichkeit in der Regel nicht oder, wie im Falle der Schweiz, dank bilaterales Abkommen, etwas eingeschränkter.
  • Immobilienverkauf: Beim Verkauf einer Immobilie durch einen Nicht-Residenten ist der Käufer gesetzlich verpflichtet drei Prozent des Verkaufspreises einzubhealten, die auf Ihre endgültige Steuerschuld angerechnet werden und an das spanische Finanzamt abzuführen. Diese drei Prozent sind eine Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer (Gewinn aus Immobilienverkauf).
  • Eigennutzung der Immobilie: Auch wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien nur zeitweise selbst nutzen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Hierbei wird ein fiktiver Mietwert als Einkommen angesetzt.

Grundsteuer (IBI) für Immobilienbesitzer in Spanien

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine jährliche kommunale Grundsteuer, die jeder Immobilieneigentümer in Spanien zahlen muss – unabhängig davon, ob der Eigentümer in Spanien ansässig ist oder nicht. Sie wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Bemessungsgrundlage ist der offizielle Katasterwert (valor catastral) der Immobilie. Die Höhe des Steuersatzes variiert je nach Kommune, liegt aber grob zwischen 0,4  und 1,1 Prozent des Katasterwerts pro Jahr für Wohnimmobilien. Nicht-Residenten zahlen die IBI zu denselben Konditionen wie spanische Residenten; die Steuerbescheide werden i. d. R. jährlich verschickt, und die Zahlungstermine legt die Gemeinde fest.

Vermögensteuer in Spanien: Wann sie anfällt und wer betroffen ist

Spanien erhebt, anders als Deutschland, Österreich oder der Schweiz, eine Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf das Nettovermögen. Nicht-Residenten zahlen diese Steuer nur auf in Spanien befindliches Vermögen. Darunter fällt vor allem der Wert von Immobilien in Spanien, aber z. B. auch spanische Bankguthaben oder Anteile an spanischen Unternehmen. Es gibt einen persönlichen Freibetrag, dessen Höhe von der zuständigen autonomen Region abhängt. Die Region Valencia, die Comunidad Valenciana, hat eine eigene Vermögensteuer-Freigrenze festgelegt, die unter dem staatlichen Niveau liegt. Seit 2021 beträgt der persönliche Freibetrag in der Region Valencia nur 500.000 Euro (anstelle von 700.000 Euro). Das Steuerformular für die Vermögenssteuer ist das Modelo 714. Die Frist für die Einreichung des Modelo 714 ist in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Nicht-Residentensteuer: Steuererklärungen und Fristen

SteuerartFormularAbgabefrist
Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR)Modelo 21031.12. des Folgejahres (Eigennutzung) / 20.01. des Folgejahres (Mieteinnahmen)
VermögensteuerModelo 71430.06. des Folgejahres
Grundsteuer (IBI)Kommunale BescheideNach Vorgabe der Gemeinde

Nicht-Residenten müssen ihre spanischen Immobilien-Einkünfte mittels dem Steuerformular Modelo 210 beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) deklarieren​. Für fiktive Eigenmiete ist die Steuererklärung jährlich bis Ende des Folgejahres abzugeben (für 2025 also bis 31.12.2026)​. Bei Vermietungseinkünfte gibt es seit dem 2024 eine Änderung: Nicht-Residenten mit Vermietungseinkünften können nun anstelle von vier Quartalsmeldungen eine jährliche Steuererklärung pro Immobilie abgeben, was den Aufwand erheblich reduziert​. Diese Reform wurde durch die Orden HAC/56/2024 eingeführt​. Konkret bedeutet dies: Statt für jedes Quartal separat das Modelo 210 abzugeben, fasst man alle Mieten eines Jahres für die betreffende Immobilie in einem Formular zusammen. Die Frist für die Jahreserklärung ist jeweils der Januar des Folgejahres – d. h. Mieteinnahmen des Jahres 2025 müssen zwischen 1. und 20. Januar 2026 gemeldet und die Steuer entrichtet werden​. (Bei Bankabbuchung verkürzt sich die Frist bis 15. Januar.)

Fazit: So vermeiden Sie Steuerfallen als Nicht-Resident in Spanien

Stellen Sie sicher, dass Sie in Spanien für die Nicht-Residentensteuer auch als Nicht-Resident steuerlich mittels der NIE, der Ausländersteueridentifikationsnummer, erfasst sind. Falls nicht müssen Sie die NIE beantragen. Deklarieren Sie alle steuerpflichtigen Einkünfte fristgerecht, etwa via Modelo 210 für Mieten/Eigenmietwerte und Modelo 714 für die Vermögensteuer. Verspätete oder unterlassene Erklärungen können zu Strafzahlungen führen. Gerade bei Eigennutzung der Immobilie wird die fiktive Steuer oft vergessen – hier regelmäßig daran denken, die Erklärung abzugeben, selbst wenn keine echte Miete fließt. Nichtsdestotrotz, um ist es wichtig sich regelmäßig über Änderungen im spanischen Steuerrecht zu informieren und sich bei komplexen Steuerfragen einen Steuerberater hinzuziehen, der sich mit spanischem Steuerrecht auskennt.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für persönliche Steuerfragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters (Asesor Fiscal).